Ihre Behandlung

 

Sanfte Hände

lösen Blockaden

Was erwartet Sie in einer Behandlung?

Die Behandlung beginnt mit einem Kennlerngespräch und einer detaillierten Anamnese, bei der es um das Erfassen Ihrer aktuellen Beschwerden und ihrer Gesamtsituation geht.
Dabei ist es für mich interessant zu wissen, seit wann Sie welche Beschwerden haben. Auch wiederkehrende Erkrankungen, bestehende Grunderkrankungen, Unfälle, Verletzungen und evtl. stattgefundene Operationen sind wichtige Informationen für mich.

Nach unserem ausführlichen Gespräch führe ich anhand einiger manueller Tests eine Ganzkörperuntersuchung durch und verschaffe mir einen Gesamteindruck. Dabei ertaste ich segmentale Funktionsstörungen, Blockierungen, Verspannungen und Schmerzpunkte.
Zur weiteren Abklärung werden orthopädische und neurologische Tests eingesetzt. In unklaren Situationen verweise ich Sie an einen Facharzt.

Nachdem ich den Körper abgetastet habe, erfolgt die spezifische Behandlung des gestörten Körpergewebes mit den Händen. Das entsprechende Gewebe wird gedehnt, entspannt, justiert, gelöst, entkrampft, je nach Art der so genannten Dysfunktion (Fehlfunktion).

Dauer einer Behandlung
Eine osteopathische Behandlung dauert zwischen 30 und 60 Minuten
Wie viele Sitzungen insgesamt sinnvoll sind, ist individuell unterschiedlich.
Gewöhnlich sollte nach drei Sitzungen eine Verbesserung eingetreten sein. 

Kosten der Behandlung

Das Behandlungshonorar beträgt 100 - 110 Euro und ist nach Behandlung per Überweisung zu begleichen.
Die Rechnung ergibt sich aus den angewandten Ziffern der Gebührenordnung für Heilpraktiker.

Gibt es eine Kostenerstattung?

Seit 2012 erstatten immer mehr gesetzliche Krankenkassen die Osteopathie anteilig. Einige Krankenkassen fordern ein Empfehlungsschreiben des Hausarztes, bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse.

Private Versicherung
Sind Sie privat versichert, übernehmen die privaten Krankenversicherungen die Kosten in der Regel komplett. Sie brauchen in diesem Fall keine Überweisung eines Arztes. Je nach Tarif kann es hier individuelle Bedingungen geben, wie z.B. Selbstbehalt, maximaler Erstattungsbetrag etc. Dies bitte ich Sie im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse zu erfragen.

Beihilfestellen
Die Landesbeihilfestellen übernehmen im Zuge ihrer Erstattungen für Heilpraktikerleistungen meine Rechnungen in der Regel komplett (Ausnahme: Saarland, Bremen). Die Kostenerstattungen der Bundesbeihilfe liegen für gewöhnlich etwas unterhalb der Leistungserstattung der Landesbeihilfen.

Gesetzliche Versicherung
Sind Sie gesetzlich versichert, sind die Regelungen zur Übernahme der Kosten für osteopathische Behandlungen sehr unterschiedlich. Auf www.osteokompass.de finden Sie eine gute Übersicht über die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Kassen. Einige Krankenkassen verlangen im Voraus eine „formlose ärztliche Bescheinigung“ (kein Rezept) vom Hausarzt oder Orthopäden, in der eine osteopathische Behandlung empfohlen wird.

Ich empfehle Ihnen, sich direkt bei Ihrer Krankenkasse nach den jeweiligen Bedingungen zu erkundigen.

Bei der Gestaltung der Rechnungen gebe ich mir große Mühe, den unterschiedlichen Anforderungen Ihrer jeweiligen Versicherung für eine optimale Kostenerstattung gerecht zu werden. Da dies in der Praxis jedoch leider nicht immer möglich ist, kann es unter Umständen sein, dass Teile einer Rechnung von Ihrer Krankenkasse zurückgewiesen werden.

Bitte beachten Sie, dass die Rechnung ungeachtet des Erstattungsverhaltens der Privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle in voller Höhe zu zahlen ist.